DAS SCHILDKRÖTENFORUM für alle, die Schildkröten lieben
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Schon gewusst? Was kann/muss man alles machen, wenn eine artengeschützte Schildkröte verstorben ist?
Wildfang Hermann, die anderen Jahrgang 1979 bis 2010
http://www.testudowelt.de/?p=335 Der Beitrag ist schon älter, ich stieß zufällig darauf. Ich finde ihn sehr interessant. Hier einige Auszüge:
Selbstverständlich ist das Beerdigen von Haustieren nur auf dem eigenen Gelände erlaubt.
Wer ...... einen Panzer später wieder aus dem Erdreich ausgraben möchte, sollte sich umgehend mit der Behörde in Verbindung setzen. Grundsätzlich darf auch ein leerer Schildkrötenpanzer als Teil eines besonders und streng geschützten Tieres ohne Nachweis nicht in Besitz sein und nicht vermarktet werden. Für den leeren Panzer müsste dann eine neue EU-Bescheinigung beantragt werden.
Sezierte Tiere werden grundsätzlich nicht an die Einsender zurückgegeben......dass er keine Möglichkeit mehr hat, es anschließend zu beerdigen.
Verendete Tiere besonders geschützter Arten ...................., können präpariert werden...... "Sollte eine Präparation beabsichtigt sein (zeitnah!), ist grundsätzlich am besten, dies bei der Meldung des Versterbens der Schildkröte anzugeben. Dann wird zwar die EU-Bescheinigung auch im Original ungültig gezeichnet und an die ausstellende Behörde geschickt, allerdings kann dann parallel gleich eine neue EU-Bescheinigung für ein Präparat ausgestellt werden. Bei dieser neuen EU-Bescheinigung erfolgt ein Vermerk über die Nr. der alten Bescheinigung. Mit dieser EU-Bescheinigung ist dann das Präparat wieder im legalen Besitz und kann auch vermarktet werden.“ Der Handel präparierter Tiere oder Tierteile (Panzer) unterliegt den gleichen gesetzlichen und artenschutzrechtlichen Bestimmungen wie der Handel mit lebenden Exemplaren.